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Einreisebestimmungen Marokko


Informationen des Auswärtigen Amtes Deutschland


Einreisebestimmungen nach Marokko für deutsche Staatsangehörige

Stand: 5. Juli 2005

Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumsfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist. Die Ein- und Ausreise mit dem Personalausweis ist nur für Pauschaltouristen im Rahmen einer Gruppenreise möglich. Der Reisende sollte sich vor Antritt der Reise darüber unbedingt beim Veranstalter informieren.

Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Ab dem 3. Lebensjahr muss ein Lichtbild angebracht sein. Der Eintrag des Kindes in einen Reisepass der Eltern ist gleichfalls ausreichend. Auch hier muss ab dem 3. Lebensjahr ein Lichtbild angebracht werden.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
 

  Häufige Fragen zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Link zum Auswärtigen Amt