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Strafrechtliche Vorschriften Marokko


Informationen des Auswärtigen Amtes Deutschland


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Stand: 08. November 2004

Die Strafen für Drogenbesitz sind in Marokko drakonisch. Die Haftbedingungen entsprechen nicht deutschem Standard. Eine vorzeitige Haftentlassung erfolgt in der Regel nicht. Die Verbüßung einer Haftstrafe in Deutschland ist nicht möglich. Vorsicht vor Anwerbeversuchen als Drogenkurier!

Ehebruch und Homosexualität sind in Marokko formell strafbar. Entsprechende Handlungen werden jedoch meist nur bei Hinzutreten besonderer Umstände verfolgt. Der Botschaft sind jedoch Fälle von Anklagen wegen Ehebruchs auch aus Tourismuszentren bekannt geworden.
 

Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Auswärtiges Amt
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